KLB begrüßt Beschluss der Bundesregierung

P. R. am 22.05.2020

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Werkverträge für Schlachthofmitarbeiter gilt es zu verhindern. Das allein löst aber noch nicht das Problem.

Nach­dem die Coro­na-Pan­de­mie erneut lan­ge bestehen­de – und bekann­te – Miss­stän­de öffent­lich mach­te, hat die Bun­des­re­gie­rung mit ihrem heu­ti­gen Beschluss, Werk­ver­trä­ge in Schlacht­hö­fen zu unter­bin­den, zumin­dest schnell und fol­ge­rich­tig gehan­delt. Ob dies aus­reicht, vom Bun­des­tag mit­ge­tra­gen wird und recht­lich Bestand hat, muss sich erst noch zei­gen. Schon wer­den Stim­men laut, die dies Ver­bot als zu weit­rei­chend bezeich­nen oder es sogar als einen Ver­stoß gegen das Über­maß­ver­bot sehen. Dies zeigt, dass es nicht leicht wird die beab­sich­tig­ten Rege­lun­gen tat­säch­lich zu beschlie­ßen. Dabei darf Fol­gen­des nicht ver­ges­sen wer­den: wenn über die Ver­ga­be von Werk­ver­trä­gen das Kern­ge­schäft eines Betrie­bes erfüllt wird, weist dies auf eine Aus­nut­zung von Men­schen über Lohn­dum­ping hin. 

All dies ist ein Aus­druck eines Wirt­schafts­sys­tems, bei dem mit gerin­gen Kos­ten der größt­mög­li­che Gewinn erzielt wer­den soll. Unse­re viel geprie­se­ne sozia­le Markt­wirt­schaft wird unter die­sen Bedin­gun­gen immer mehr zur Maku­la­tur und wider­spricht den Prin­zi­pi­en der christ­li­chen Sozi­al­leh­re. Die hohe Anzahl von Werks­ver­trä­gen hebelt unser Sozi­al­sys­tem aus. Ein Ver­bot scheint das ein­zi­ge Mit­tel zu sein, die­ses Sys­tem einzudämmen.

Dar­über hin­aus haben wir alle die Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen von Men­schen, die unter teil­wei­se men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen dafür sor­gen, dass wir unser bil­li­ges Schnit­zel fein säu­ber­lich zer­legt auf den Tisch bekom­men, in den Blick zu neh­men. Die KLB Deutsch­land mahnt seit vie­len Jah­ren ein genau­es Hin­schau­en jedes Ein­zel­nen und eine Ver­än­de­rung der Rah­men­be­din­gun­gen an. Hier­bei geht es nicht allein um Werk­ver­trä­ge, Min­dest­lohn, Unter­kunft, Ver­la­ge­rung von Ver­ant­wort­lich­kei­ten. Wir alle sind in die Pflicht genom­men, unse­re Anspruchs­hal­tung und unse­ren Kon­sum zu hin­ter­fra­gen – mit Blick auf die Men­schen­wür­de, aber auch mit Blick auf einen wür­de­vol­len Umgang mit unse­ren Nutz­tie­ren, so Nico­le Pod­lin­ski und Kor­bi­ni­an Ober­may­er, Bun­des­vor­sit­zen­de der KLB

Daher for­dern wir erneut alle Betei­lig­ten auf, weiterzudenken:

1. Unse­re Sozi­al­ge­setz­ge­bung und Arbeits­rech­te sind nicht Schwach­stel­le, son­dern Stand­ort­vor­teil, weil sie den Men­schen als Men­schen sehen und nicht nur als Objekt zur Rea­li­sie­rung von Gewin­nen. Wir erwar­ten von allen Ver­ant­wort­li­chen die Ein­hal­tung der Arbeit- und Gesund­heits­schutz­vor­ga­ben, sowie die Kon­trol­le der Ver­ord­nun­gen bei der Unter­brin­gung der Beschäf­tig­ten durch die Behör­den vor Ort kon­trol­liert und die Abstel­lung der Män­gel. Die Arbeits­in­spek­ti­on in Deutsch­land ist hier­für ein gutes Instru­ment, wel­ches bes­ser aus­ge­rüs­tet wer­den muss. 

2. Immer grö­ßer, immer wei­ter, … vor allem wei­ter so, ist kei­ne Mög­lich­keit, eine gute Zukunft für uns, unse­re Kin­der und alle Men­schen auf der Welt zu gestalten. 

3. Wir müs­sen uns auf Struk­tu­ren besin­nen, die klei­ner und regio­nal ver­an­kert sind. Das gilt auch und viel­leicht ins­be­son­de­re für die Fleisch­pro­duk­ti­on – von der Hal­tung auf den Höfen bis hin zur Schlach­tung in einem Betrieb in der Regi­on. Vor allem in Bezug auf ein bes­se­res Tier­seu­chen­kri­sen­ma­nage­ment und für bes­se­res Tier­wohl sind dezen­tra­le Struk­tu­ren von Vorteil. 

4. Das bedeu­tet, dass wir uns gera­de in der Land­wirt­schaft von einer Poli­tik ver­ab­schie­den müs­sen, die es klei­ne­ren bäu­er­li­chen Fami­li­en­be­trie­ben unmög­lich macht, einen aus­kömm­li­chen land­wirt­schaft­li­chen Betrieb zu bewirt­schaf­ten. Dies gilt ange­fan­gen von Boden- und Pacht­prei­sen bis hin zu den Dum­ping­prei­sen für Fleisch und ande­re land­wirt­schaft­li­che Produkte.

5. Auch wir Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher sind in der Pflicht, für Lebens­mit­tel ange­mes­se­ne Prei­se zu zah­len. Wich­tig ist, dass das Geld auch bei den Land­wir­tin­nen und Land­wir­ten ankommt und nicht auf dem Weg dahin von ande­ren ver­ein­nahmt wird.

Den erkrank­ten Arbei­ten­den und ihren Fami­li­en wün­schen wir eine schnel­le Gene­sung und die Unter­stüt­zung, die sie nun benö­ti­gen und ihnen guttut.

Bad Hon­nef, den 20. Mai 2020

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