Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), die katholische Landvolkbewegung (KLB) und die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) unterstützen eine Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, über das heute in einer ersten Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird. Anlass ist die Überführung einer EU-Richtlinie in nationales Recht, die erstmals einen EU-weit einheitlichen Mindestschutz zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette vorsieht.
„Das heute in erster Lesung beratene Agrarmarktstrukturgesetz bietet die große Chance, die Landwirtinnen und Landwirte in der Lieferkette gegenüber dem Einzelhandel zu stärken und faire Preise für die Landwirtinnen und Landwirte zu erzielen. Dieses Ziel unterstützen wir ausdrücklich“, unterstreicht Dr. Barbara Hendricks, ZdK-Sprecherin für nachhaltige Entwicklung und globale Verantwortung. „Die Blockaden der Verteilerzentren des Lebensmitteleinzelhandels durch Landwirtinnen und Landwirte in den letzten Wochen sowie auch die gestrigen Demonstrationen in Berlin zeigen, welch hohem finanziellen und gesellschaftlichen Druck die Landwirtschaft heute ausgesetzt ist. So hat sich insbesondere das Höfesterben durch die immer weiter fallenden Preise noch weiter beschleunigt und erreicht eine neue, sehr kritische Dimension“, so Hendricks weiter.
„Viele Landwirtinnen und Landwirte haben das Gefühl, in der gesellschaftlichen Diskussion rund um die Zukunft einer nachhaltigen Landwirtschaft nicht nur richtig gehört, sondern auch verurteilt zu werden. Eine gesamte Branche der Umweltverschmutzung und Klimasünde zu bezichtigen, ist in der Diskussion nicht zielführend. Dabei müssen die Leistungen im Bereich Umwelt‑, Klima- und Tierschutz besser anerkannt und honoriert werden“, stellt KLJB-Bundesvorsitzende Daniela Ordowski (KLJB) klar.
„Der Umbau hin zu einer klimafreundlichen Landwirtschaft und zu einer artgerechten Tierhaltung erfordert von uns allen Anstrengungen. Eine nachhaltige Landwirtschaft ist ohne faire Preise für die Landwirtinnen und Landwirte nicht zu haben. Dabei ist die Liefer- und Verarbeitungskette landwirtschaftlicher Produkte genauso in der Verantwortung wie die Verbraucherinnen und Verbraucher. Landwirtinnen und Landwirte müssen vor den oft praktizierten unlauteren Handelspraktiken des Lebensmitteleinzelhandels gegenüber den Produzentinnen und Produzenten geschützt werden“, unterstreicht KLB-Bundesvorsitzende Nicole Podlinski. „Mit der Einführung der EU-Richtlinie in nationales Recht, erhoffen wir uns hier einen klaren Systemwechsel und eine klare politische Weichenstellung.“ Denn, obwohl Verbraucherinnen und Verbraucher registrieren, dass Lebensmittelpreise steigen, komme davon fast nichts bei den Landwirtinnen und Landwirte an. „In der Liefer- und Verarbeitungskette werden Kostensteigerungen oft durch den Preisdruck auf die Landwirtinnen und Landwirte als „Urerzeugerinnen und Urerzeuger“ weitergegeben. Lockangebote und unlautere Handelspraktiken gegenüber der Landwirtschaft müssten der Vergangenheit angehören. Wir fordern daher den Lebensmitteleinzelhandel auf, Lebensmittel und Fleischprodukte nicht unter Einstandspreisen zu verkaufen“, appelliert Podlinski.
„Eine landwirtschaftliche Produktion, die ihre Produkte unter Wert verkaufen muss, ist mit einer nachhaltig- und zukunftsorientierten Landwirtschaft im Sinne des Pariser Klimaabkommens nicht vereinbar. Die bäuerlichen Familienbetriebe brauchen ein menschenwürdiges und sicheres Einkommen, um die Zukunft der Landwirtschaft aktiv mitgestalten zu können“, so Ordowski. „Hier gilt unsere volle Solidarität den Landwirtinnen und Landwirten.“