Anhebung auf 13,69 €!

P. R. am 04.09.2020

KAB

Die KLB Passau unterstützt die Petition der KAB Deutschland zur Anhebung des Mindestlohns. Jetzt die Mindestlohnpetition unterschreiben!

Der Auf­ruf der KAB im Wortlaut:

13,69 Euro sind eine Fra­ge der Men­schen­wür­de, der Ach­tung und der Aner­ken­nung für geleis­te­te Arbeit. Ein Min­dest­lohn von 13,69 Euro pro Stun­de ent­spricht 60 Pro­zent des Brut­to­mo­nats­ver­diens­tes von Voll­zeit beschäf­tig­ten Arbeitnehmer*innen im pro­du­zie­ren­den Gewer­be und Dienst­leis­tungs­be­reich. Das ist die tat­säch­li­che Unter­gren­ze für einen fai­ren Arbeits­lohn. Mit 13,69 Euro kön­nen Allein­ste­hen­de ohne Sozi­al­trans­fers von ihrer Arbeit leben! 13,69 Euro sichern Fami­li­en gerech­te und sozia­le Teil­ha­be! 13,69 Euro ver­hin­dern vor­pro­gram­mier­te Alters­ar­mut! Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die 45 Jah­re für einen Min­dest­lohn von 10,45 Euro hart gear­bei­tet haben, erwar­tet am Ende ihres Arbeits­le­bens eine Armuts­ren­te von 699 Euro und damit weit unter der Grund­si­che­rung. Das kann nicht sein – ändern wir es!

Hier geht es zur Petition. 

FAQ zum Mindestlohn

Was ist der gesetz­li­che Min­dest­lohn? Der gesetz­li­che Min­dest­lohn ist eine bun­des­wei­te Lohn­un­ter­gren­ze, die ver­bind­lich fest­ge­schrie­ben ist. Der Min­dest­lohn gilt für alle Arbeitnehmer*innen über 18 Jah­ren in allen Bran­chen. Die­ser darf von weni­gen Aus­nah­men nicht unter­schrit­ten wer­den. Nähe­re Bestim­mun­gen wur­den im Gesetz zur Rege­lung eines all­ge­mei­nen Min­dest­lohns“ (Min­dest­lohn­ge­setz – MILoG) getrof­fen. Das Gesetz wur­de vom Deut­schen Bun­des­tag im Juli 2014 beschlos­sen. Der gesetz­li­che Min­dest­lohn wur­de zum 01. Janu­ar 2015 eingeführt. 

War­um braucht es den gesetz­li­chen Min­dest­lohn? Die Katho­li­sche Arbeit­neh­mer-Bewe­gung setzt sich auf der Grund­la­ge der Sozi­al­leh­re der Kir­che für gute und fai­re Löh­ne ein. Der Lohn muss die eige­ne Exis­tenz und die der Ange­hö­ri­gen (Fami­li­en, Lebens­ge­mein­schaf­ten, Ver­bund der zu Ver­sor­gen­den) sichern. Er muss zudem sozia­le Sicher­heit und sozia­le Teil­ha­be ermög­li­chen. Des­halb kann die Lohn­hö­he nicht belie­big sein, son­dern sie hat die­sen Kri­te­ri­en zu ent­spre­chen. Der Lohn hat ein Leben in Wür­de und Frei­heit zu ermög­li­chen! Des­halb muss es eine ver­bind­li­che und ein­heit­li­che Lohn­un­ter­gren­ze geben, die die Arbeitnehmer*innen gegen Lohn­dum­ping, Will­kür und Aus­beu­tung schüt­zen. Zudem wer­den immer weni­ger Arbeitnehmer*innen durch Tarif­ver­trä­ge abge­si­chert. Die Arbeitnehmer*innen schüt­zen­de Tarif­bin­dung sinkt immer wei­ter ab. Der all­ge­mei­ne gesetz­li­che Min­dest­lohn wird des­halb gebraucht, um einen Min­dest­schutz für alle Arbeitnehmer*innen sicher zu stel­len. Ansons­ten ist dem Lohn­dum­ping nach unten Tür und Tor geöffnet. 

Wie hoch ist der gesetz­li­che Min­dest­lohn der­zeit? Seit dem 01. Janu­ar 2020 beträgt der gesetz­li­che Min­dest­lohn 9,35 Euro. Aus Sicht der KAB ist der Min­dest­lohn damit zu nied­rig ange­setzt, da er nicht vor Armut schützt und kein aus­rei­chen­des Leben in Wür­de und Frei­heit ermöglicht. 

Wer legt den gesetz­li­chen Min­dest­lohn fest? Grund­sätz­lich soll die Höhe des gesetz­li­chen Min­dest­lohns im Dia­log zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern fest­ge­legt wer­den. Des­halb wur­de eine Min­dest­lohn­kom­mis­si­on als selbst­stän­di­ge Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit ein­ge­rich­tet. Sie besteht aus einem Vor­sit­zen­den, drei Arbeitnehmer*innen- und drei Arbeit­ge­ber­ver­tre­ter sowie zwei nicht stimm­be­rech­tig­ten Mit­glie­dern aus der Wis­sen­schaft. Die Mit­glie­der sind ehren­amt­lich tätig und nicht wei­sungs­ge­bun­den. Laut Min­dest­lohn­ge­setz wird die Höhe des Min­dest­loh­nes alle zwei Jah­re neu beschlos­sen. Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on unter­brei­tet ihren Vor­schlag der Bun­des­re­gie­rung. Die­se setzt die neue Höhe des gesetz­li­chen Min­dest­loh­nes dann per Ver­ord­nung in Kraft. Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on kann Infor­ma­tio­nen und fach­li­che Ein­schät­zun­gen von ande­ren ein­ho­len. Die KAB hat sich des­halb bis­her durch ent­spre­chen­de Gut­ach­ten und Ein­ga­ben an die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on an dem Ver­fah­ren betei­ligt und ihre Posi­tio­nen deut­lich gemacht. 

War­um ist der Min­dest­lohn zu nied­rig? Was for­dert die KAB? Die KAB hat bereits vor und unmit­tel­bar nach der Ein­füh­rung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns eine deut­li­che Anhe­bung gefor­dert. Das nied­ri­ge Niveau des Min­dest­loh­nes reicht nicht zum Leben. Die der­zei­ti­ge Höhe des Min­dest­lohns schützt nicht vor Alters­ar­mut. Die Bin­nen­nach­fra­ge wird geschwächt. Geringverdiener*innen müs­sen jeden Euro zwei­mal umdre­hen und leben in täg­li­cher Unsi­cher­heit, ob sie über die Run­den kom­men. Zudem sind 9,35 Euro gemes­sen an der 

Wirt­schafts­kraft Deutsch­lands im euro­päi­schen Ver­gleich zu nied­rig. Deutsch­land betreibt so gegen­über sei­nen Nach­barn Lohn­dum­ping. Dar­um for­dert die KAB eine deut­li­che Anhe­bung auf 13,69 Euro. Der Min­dest­lohn soll­te min­des­tens 60 Pro­zent des Durch­schnitts­loh­nes betragen. 

Sind 13,69 Euro nicht uto­pisch? Was for­dern ande­re? In die Debat­te über die Höhe des Min­dest­lohns ist Bewe­gung gekom­men. Vie­le sind der Mei­nung der KAB, dass 9,35 Euro zu nied­rig sind. Der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Scholz (SPD) und der Deut­sche Gewerk­schafts­bund“ (DGB) wol­len die Höhe bis 2021 auf 12 Euro auf­sto­cken. Aus der CDU wer­den eben­falls Stim­men laut, die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on zu refor­mie­ren und ihr durch eine neue Geschäfts­ord­nung mehr Frei­hei­ten in der Bemes­sungs­grund­la­ge zu geben. Die Berech­nungs­grund­la­ge für die Höhe des Min­dest­loh­nes soll erwei­tert wer­den, damit er anstei­gen kann. Die SPD will per­spek­ti­visch den Min­dest­lohn auf 12 Euro anhe­ben. Die Lin­ke for­dert eben­falls die­se Höhe ein. Die Par­tei Bünd­nis 90 / Die Grü­nen“ will nach ihrem Beschluss auf dem letz­ten Par­tei­tag 2019 eine sofor­ti­ge Auf­sto­ckung auf 12 Euro. Es gibt also einen brei­ten Kon­sens von 12 Euro als Basis für wei­te­re Anhe­bung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns. Dies ist für die KAB eine gute und poli­tisch anschluss­fä­hi­ge Grund­la­ge, ihre For­de­rung von 13,69 Euro durchzusetzen. 

War­um ist ein höhe­rer gesetz­li­cher Min­dest­lohn gut für uns alle? Ein höhe­rer gesetz­li­cher Min­dest­lohn hät­te vie­le posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf den Ein­zel­nen, aber auch auf unse­re Gesell­schaft und Wirt­schaft. Weni­ger Men­schen benö­tig­ten staat­li­che Unter­stüt­zung und könn­ten von ihrem Arbeits­ein­kom­men ihr Leben eigen­stän­dig bestrei­ten. Ein höhe­rer flä­chen­de­cken­der Min­dest­lohn wirkt der sozia­len Spal­tung ent­ge­gen, hilft Armut zu besei­ti­gen, schafft mehr sozia­le Gerech­tig­keit und stärkt den sozia­len Zusam­men­halt. Er wirkt zudem aus­beu­te­ri­schen Arbeits­ver­hält­nis­sen und der Aus­wei­tung des Nied­rig­lohn­sek­tors ent­ge­gen. Indem er eine Lohn­un­ter­gren­ze fest­schreibt, drückt er die in Tarif­ver­trä­gen und bran­chen­be­zo­ge­nen Min­dest­lohn­re­ge­lun­gen nach oben. Das heißt: Mehr Ein­kom­men für alle! Den Wett­be­werb in der Wirt­schaft gestal­tet er fair: Unter­neh­men, die nied­ri­ge Löh­ne zah­len und schlech­te Arbeits­ver­hält­nis­se for­cie­ren, kön­nen nicht mehr gute“ Unter­neh­men vom Markt boxen, die sich an Tarif­ver­trä­ge hal­ten, fai­re Löh­ne und gute Arbeits­plät­ze für selbst-ver­ständ­lich erach­ten. Und bezahl­bar ist er auch. Die mit der Ein­füh­rung des gesetz­li­chen Min­dest­loh­nes von eini­gen befürch­te­ten nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen sind nicht ein­ge­tre­ten. Eine Lohn­un­ter­gren­ze hat viel­mehr den Arbeits­markt sta­bi­li­siert. Ein Preis­an­stieg war eben­falls nicht zu ver­zeich­nen. Die posi­ti­ven Aus­wir­kun­gen eines gesetz­li­chen Min­dest­lohns könn­ten deut­lich bes­ser aus­fal­len, wenn er eine Höhe von 60 Pro­zent des Durch­schnitts­loh­nes, also 13,69 Euro, errei­chen würde. 

Dr. Micha­el Schä­fers, KAB Deutsch­lands e.V.

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